Visa Shortcuts

eTA (elektronische Reisegenehmigung)










Als “Sicherheitsmaßnahme” getarnt, sorgt Kanada ab 10. November 2016 für weitere bürokratische Umstände und verlangt eine “elektronische Reisegenehmigung” (eTA). Hier handelt es sich um ein Dokument, das alle nicht visapflichtigen Kanadabesucher vorlegen müssen die über den Luftweg in Kanada einreisen möchten. Das betrifft auch Transitreisende, ebenso wie all jene, die aus den USA über Kanada nach China oder Japan reisen möchten.

Anmerkung: Eine auf 6 Monate befristete Anlaufzeit wurde zugesagt, die Reisenden die Dokumentensammlung erleichtern soll.

Hinter der eTA steckt der Versuch, anfallende Kosten zu vermeiden, die entstehen wenn Reisende, zum Beispiel aufgrund von kriminellen Handlungen, nicht einreisen dürfen und zurück geschickt werden müssen.

Für den Moment sind US amerikanische Staatsbürger von der eTA ausgenommen, ebenso wie Reisende, die über den Land- oder Wasserweg in Kanada einreisen. Auch Antragsteller, die ein Visum für ihre Einreise benötigen, wie zum Beispiel das Besuchervisum Temporary Resident Visa (TRV), sind nicht von der eTA betroffen. Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Kanada (Permanent residents of Canada) und Kanadier mit doppelter Staatsbürgerschaft benötigen ebenfalls keine eTA.

In der untenstehenden Tabelle sehen Sie einen Auszug der nicht visapflichtigen Nationen, die eine etA beantragen müssen, wenn sie mit dem Flugzeug einreisen möchten, auch wenn sie in Kanada nur einen Zwischenstopp einlegen.

Nicht visapflichtige Nationen, die eine eTA benötigen, um in Kanada einreisen zu dürfen. Die eTA ist verpflichtend vor Abflug zu beantragen :

Australien Österreich Bahamas
Barbados Belgien Brit. Jungferninseln
Chile Kroatien Tschechien
Dänemark Estland Finnland
Frankreich Deutschland Griechenland
Hongkong ( nur SAR ) Irland Israel
Italien Japan Lettland
Litauen Luxemburg Montserrat
Neuseeland Norwegen Portugal
Singapur Slowakei Slowenien
Südkorea Spanien Schweden
Schweiz Holland Vereintes Königreich

Auf der Citizenship Immigration Canada (CIC) Website können Sie kontrollieren, ob Sie eine eTA benötigen.

Eine eTA zu erhalten sollte nur wenige Minuten in Anspruch nehmen und ein bisschen mehr als 4 € kosten. Der Antrag kann nur über das Internet gestellt werden. All jenen, die inhaftiert, angeklagt oder anderwärtig eines Vergehens oder Verbrechens verurteilt worden sind, wird keine eTA ausgestellt. Andere „Problemkandidaten“ sind solche, die kanadische Immigrationsverordnungen verletzt haben oder die bereits zuvor zurück geschickt, ausgeschlossen oder abgeschoben worden sind.

Wird der eTA Antrag abgelehnt, darf die betroffene Person nicht in Kanada einreisen und erhält keinen Boarding Pass. Einige der „betroffenen Antragsteller“ erhalten trotz Vorstrafe eine Einreiseerlaubnis, werden bei ihrer Ankunft jedoch als „zweitrangig“ eingestuft und müssen zusätzlich überprüft werden, um ihre Zulässigkeit und Berechtigung nach Kanada einzureisen zu bestätigen.

Wird ihr eTA Antrag abgelehnt, gelten Sie für Kanada als „unzulässig“. Das geschieht meistens aufgrund vergangener Vorstrafen oder Delikte. Um trotzdem zugelassen zu werden, müssen sie das Besuchervisum Temporary Resident Permit (TRP) (in den USA üblicherweise “waiver” genannt) oder einen Antrag auf Criminal Rehabilitation, also kriminelle Rehabilitation, beim entsprechenden kanadischen Konsulat oder der kanadischen Botschaft stellen. Das Unternehmen ist auf TRP und Rehabilitationsanträge spezialisiert.

Wir raten Ihnen bei bestehenden Vorstrafen oder Inhaftierungen (auch wenn die Anklage fallen gelassen oder aufgehoben wurde) einen Zulässigkeitsspezialisten wie unser Unternehmen aufzusuchen, bevor Sie Ihre eTA beantragen.

Für weitere Informationen zur eTA, besuchen Sie die Webseite der Citizenship Immigration Canada (CIC).

Für Hilfe bei der eTA Antragstellung können Sie unsere Zentrale unter der Nummer +1 214-295-6051 erreichen. Aus den Vereinigten Staaten können Sie die kostenfreie Nummer 888-827-1089 wählen.

Bitte beachten Sie, dass Beratungsgebühren für den Termin anfallen. Sollten Sie weder Englisch noch Französisch sprechen, können Sie eine E-Mail an canada@globalrcic.com senden. Bitte geben Sie folgenden Betreff an: eTA Support Requested. Wir werden dann einen Dolmetscher hinzuziehen, einen Termin vereinbaren und Ihnen bei Ihrem Antrag helfen. Hier entstehen zusätzliche Kosten.